Hausordnung

Unsere Schule ist eine gesundheitsfördernde Ganztagsschule. Auch vor und nach dem Unterricht können sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude aufhalten, Kursangebote wahrnehmen, den Schülertreff, den Schulclub sowie weitere Freizeitangebote nutzen. Als Knotenpunktschule im Netzwerk der „Gesundheitsfördernden Schulen“ pflegen wir Kontakte zu vielen externen Partnern und sind impulsgebend in unserem Wirkungsbereich.

Gesundheitsförderung bedeutet für uns, dass das Schulklima gesund und angenehm ist. Deshalb achten wir auf einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander. Gewalt wird an unserer Schule nicht geduldet. Streitfälle lösen wir durch Gespräche, Kritik wird sachlich geäußert, und auf abfällige, entwürdigende Äußerungen sowie Beleidigungen verzichten wir grundsätzlich.

Jeder soll täglich ungestört lernen und arbeiten können. Pünktlichkeit, eine gute Arbeitsatmosphäre und Disziplin im Unterricht, vollständige und ordentliche Arbeitsmaterialien sowie das Einhalten der Haus- und Klassenregeln sind dafür wichtige Voraussetzungen. Wir gehen sorgsam mit dem Schuleigentum um; mutwilliges Beschmutzen oder Zerstören wird nicht toleriert. Auch das Eigentum anderer Mitschülerinnen, Mitschüler und Lehrkräfte wird geachtet. Wer Schäden verursacht, muss für diese aufkommen.

Alle Klassenräume und Aufenthaltsbereiche sollen sauber und freundlich gestaltet sein, damit sich jeder wohlfühlen kann. Unvermeidbarer Abfall wird getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt. Notwendige Ordnungsdienste sind bei Bedarf sowohl im Schulgebäude als auch auf den Außenanlagen zu übernehmen.

Das Rauchen, offenes Feuer und Licht sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände und in unmittelbarer Nähe der Schule, beispielsweise an den Eingangsbereichen, strengstens verboten. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler trägt dem Schulalltag angemessene, saubere Kleidung. Ausschließlicher Freizeitlook („Chill-out“ und „Schlabberlook“) ist unerwünscht. Bauch und Bauchnabel müssen bedeckt sein; bei Zuwiderhandlung muss ein T-Shirt der Schule übergezogen werden.

Für die Sicherung persönlicher Gegenstände ist jeder selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen privater Sachen. Darüber hinaus ist jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet, einen Ganztagskurs aus dem Angebot der jeweiligen Jahrgangsstufe zu belegen und die vielfältigen Lernangebote auch in den Arbeits- und Übungsstunden zu nutzen, um optimale Lernergebnisse zu erzielen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die geltenden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen angewandt.

 

Regeln im Schulalltag

1. Öffnung der Schule
Von 7.15 -15.30 Uhr ist die Schule in der Regel montags bis donnerstags geöffnet, freitags schließt die Ganztagsschule 14.00 Uhr. Die Klassenräume, die Caféteria und die Kommunikationsebene sind geöffnet. Die Zeit bis 7.35 Uhr kann zum Frühstücken, Spielen, Erzählen und zur Vorbereitung auf den Unterricht genutzt werden. Die Fachräume schließen die Fachlehrer spätestens 7.30 Uhr auf.

2. Tagesorganisation und Unterrichtszeiten

Der Start in den Tag beginnt ab 7.15 Uhr mit dem offenen Einlass. Die Schülerinnen und Schüler können ab diesem Zeitpunkt die Klassenräume, die Cafeteria oder den Freizeitbereich betreten. Der offene Einlass bietet die Möglichkeit, in Ruhe zu frühstücken, sich zu unterhalten, zu spielen, den Unterricht vorzubereiten oder Beratungen wahrzunehmen. Spätestens um 7.35 Uhr befindet sich jeder Schüler und jede Schülerin im Unterrichtsraum, damit die erste Unterrichtsstunde pünktlich um 7.40 Uhr beginnen kann.

Pausenzeiten:

9.15 bis 9.40 Uhr Frühstückspause auf dem Hof

 

11.15 bis 11.25 Uhr kleine Pause im Schulgebäude

12.10 bis 12.40 Uhr Mittagspause in der Caféteria oder auf dem Hof

Veränderungen der Tagesorganisation sind täglich möglich und werden durch den Vertretungsplan geregelt. Die Schüler haben sich darüber zu informieren und darauf einzustellen.

3. Allgemeine Regeln
Die Fachräume für Biologie, Chemie, Physik, Töpfern und Technik dürfen nur in Begleitung des jeweiligen Fachlehrers betreten werden. Für den Sportunterricht gilt die „Anlage zur Hausordnung für das Fach Sport“. Fenster werden ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft geöffnet. Die mittlere Tür auf der Ostseite des Schulhofes darf nur dann zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden, wenn die Alarmeinrichtung demontiert ist. Das Betreten der Rasenschrägen in den Eingangsbereichen ist untersagt; stattdessen sind die Gehwege und Treppen zu benutzen.

4. Pausenregelung
Während der Frühstückspause begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. In der Cafeteria gekauftes Frühstück darf entweder dort oder auf dem Schulhof verzehrt werden. Die Kommunikationsebene steht zum Entspannen zur Verfügung. In der Mittagspause gehen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, auf das Außengelände. Die 10. Klassen dürfen selbst entscheiden, ob sie die großen Pausen im Klassenraum oder auf den Pausenhöfen verbringen, sofern sie in dieser Zeit die Pausenaufsicht übernehmen. Mit Beginn der Konsultationszeit geht dieses Recht auf die 9. Klassen über. Jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich, spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn vorbereitet an seinem Arbeitsplatz zu sein. Der Gong am Ende der großen Pause dient als Orientierungshilfe.

5. Außerschulische Lernorte
Werden außerschulische Lernorte, beispielsweise an Praxistagen, genutzt, sind neben den schulischen Regeln auch die gesonderten Bestimmungen des jeweiligen Arbeitsortes einzuhalten.

6. Disziplinverstöße/Handyverbot
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angewandt. Im konkreten Verdachtsfall, etwa bei Waffenbesitz, Diebstahl oder Drogen, können Taschenkontrollen auch ohne Anwesenheit der Polizei durchgeführt werden. Die Nutzung von Handys und anderen persönlichen elektronischen Geräten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, auch in den Pausen, vollständig untersagt. Die Mitnahme des Handys erfolgt auf eigene Gefahr; es muss im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben. Die unterrichtende Lehrkraft kann zu Unterrichtszwecken Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrkraft berechtigt, die Geräte einzuziehen und gegebenenfalls nur an die Eltern auszuhändigen. Die Schulleitung ist darüber zu informieren. Mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen werden durch den Hausmeister oder externe Firmen beseitigt und den Eltern in Rechnung gestellt.

7. Krankheiten, Unfälle
Im Krankheitsfall ist die Schule am ersten Tag telefonisch durch die Eltern zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenleiter am ersten Schultag nach der Erkrankung vorzulegen. Unfälle, auch solche auf dem Schulweg, sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

8. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

9. Fahrräder
Fahrräder sind ausschließlich im Fahrradstand abzustellen. Das Befahren des Schulhofes ist nicht gestattet. Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrrädern auf dem Schulgelände.

10. Besucher
Besucher und andere schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden.

11. Zusätzliche Regelungen für Klassen- und Fachräume
Für Klassenräume und Fachräume existieren zusätzliche Regelungen, die von Klassenleiter und Schülern gemeinsam erarbeitet werden. Über die Fachraumregeln werden die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Fachunterricht belehrt.

 

Schulleiterin,                                                                                                                                                                        Dessau-Roßlau, 01.08.2025

Chr. Sanftenberg-Marasus

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